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Datenschutzbeauftragten finden
 
Konrad Becker
VINDEX Datenschutz
Inhaber: Konrad Becker
Belinger Straße 93a
54516 Wittlich
Kommunikation
Telefon:06571 174060
Telefax:
https://vindex-datenschutz.de/
info@vindex-datenschutz.de
Externer Datenschutzbeauftragter
Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit
  • Ausbildung:
    • Handwerksmeister für Informationstechnik
    • Betriebswirt für Informationstechnik
    • Führungsausbildung im Katastrophenschutz und Krisenmanagement
    • externer Datenschutzbeauftragter (ITK Service)
    • Datenschutzbeauftragter
    • Zusatzausbildung:
      BSI Grundschutz ISMS nach ISO 27001

  • Berufserfahrung:
    • 29 Jahre Geschäftsführender Gesellschafter eines IT-Systemhauses

  • Lehrtätigkeiten:
    • Meisterschule im ÜAZ Wittlich (IHK Trier)
      Fachbereich: Ausbildereignung (AEVO)
    • Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz
      Fachbereich: Führung & Kommunikation
    • Institut Netzwerk Integrierte Wirtschaftsförderung (NIW)
      Region: Unternehmerschule Wittlich
      Fachbereich: Medien, IT-Strategie, Datenschutz

  • Verbände/Mitgliedschaften:
    • Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
    • Wirtschaftskreis Bernkastel-Wittlich e.V. (2. Vorsitzender)
    • DSB Network

  • Auszeichnungen:
    • Im November 2009 erhielt das Unternehmen die Ehrenurkunde „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" von der IHK Trier für hervorragendes und kontinuierliches Engagement in der beruflichen Ausbildung.

15.09.2026 Datenschutzbehörden planen Entscheidungsdatenbank
Vom 3. bis 5. September 2026 fand die vierte Strategieklausur der Datenschutzkonferenz (DSK) in Speyer statt. Im Fokus standen die strategische Ausrichtung der Aufsichtsbehörden und der Schutz der Privatsphäre in der digitalen Transformation – gerade vor dem Hintergrund aktueller Cyberangriffe wie auf die Berliner Verwaltung. Die DSK will künftig eine strukturierte Entscheidungsdatenbank aufbauen, um mehr Orientierung und Transparenz zu schaffen. Dafür braucht es jedoch eine Institutionalisierung der DSK mit eigener Geschäftsstelle. Zudem wurden Modelle für verbindlichere Mehrheitsentscheidungen und ein innerstaatliches One-Stop-Shop-Verfahren diskutiert.
15.09.2026 Hacker veröffentlichen Daten der Berliner Verwaltung
Die Ransomware-Gruppe „Rhysida“ bekannte sich im September 2026 zum Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung. Nach Ablauf der Lösegeldfrist veröffentlichten die Angreifer rund 1,4 Millionen gestohlene Dateien. Darunter befinden sich Personal- und Disziplinarakten, Passwörter im Klartext, IBANs, E-Mail-Adressen, Gerichtsdokumente und möglicherweise sogar Dokumente mit Staatsgeheimnissen. Als Einfallstor gilt die Bezirksverwaltung Berlin-Mitte. Der Vorfall unterstreicht die hohe Relevanz von IT-Sicherheit und Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung.
15.09.2026 EU stellt ChatGPT unter verschärfte Aufsicht
Die Europäische Kommission hat ChatGPT als „sehr große Suchmaschine“ nach dem Digital Services Act (DSA) eingestuft. Seit 31. August 2026 gelten damit strengere Transparenz- und Risikobewertungspflichten. Die EU will insbesondere prüfen, ob das System Minderjährige gefährdet, Wahlen beeinflussen oder verbotene Inhalte verbreiten könnte. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Parallel wurden auch Reddit und Roblox als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft. Der Schritt zeigt, wie KI-Systeme zunehmend in den Fokus der digitalen Regulierung rücken.


15.09.2026 VG Düsseldorf: IP-Adresse reicht nicht als Beweis
In einem Urteil vom Juli 2026 bestätigte das VG Düsseldorf eine Verwarnung wegen unerlaubter Werbe-E-Mails. Das Unternehmen konnte die Einwilligung des Betroffenen nicht ausreichend nachweisen: E-Mail-Adresse und IP-Protokollierung allein belegten weder die Identität noch den Inhalt der Einwilligung. Das Gericht forderte stattdessen die Vorlage des konkreten Einwilligungstextes, des Anmeldeprozesses und der Bestätigungsmail. Für die Praxis heißt das: Double-Opt-in muss lückenlos dokumentiert werden – technische Metadaten allein genügen nicht.
15.09.2026 Risiko durch externe Links in Microsoft 365
Externe Freigaben in SharePoint und OneDrive bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Werden Links anonym („Jeder mit dem Link“) freigegeben, können personenbezogene Daten unkontrolliert weitergegeben werden. Die Aufsichtsbehörden empfehlen daher authentifizierte Gastkonten, zeitliche Begrenzungen, Mehr-Faktor-Authentifizierung, Zugriffskontrollen und Audit-Logs. Vor jeder Freigabe müssen Rechtsgrundlage, Zweckbindung und mögliche Drittlandübermittlungen geprüft werden. Klare Richtlinien und Schulungen helfen, die Balance zwischen Zusammenarbeit und Datensicherheit zu finden.
15.09.2026 Meta-Brillen kaum rechtssicher nutzbar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, hat in einem 53-seitigen Abschlussbericht (10.09.2026) die Ray-Ban Meta Wayfarer geprüft. Ergebnis: Die Brille ist kaum von einer normalen Sonnenbrille zu unterscheiden, ermöglicht aber heimliches Filmen und Fotografieren. Die einzige Warnfunktion – eine kleine LED am Brillenrand – sei bei Sonnenlicht praktisch unsichtbar und leuchtet bei KI-Abfragen teils gar nicht. Da Betroffene im öffentlichen Raum nicht zuverlässig erkennen können, dass sie aufgezeichnet werden, sei eine informierte Einwilligung kaum möglich. Die Haushaltsausnahme der DSGVO greife hier nicht. Nutzer könnten selbst zu Verantwortlichen werden, besonders wenn Aufnahmen an Meta zur KI-Schulung fließen. Eine rechtssichere Alltagsnutzung hält die Behörde für kaum realisierbar.

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