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Konrad Becker
VINDEX Datenschutz
Inhaber: Konrad Becker
Belinger Straße 93a
54516 Wittlich
Kommunikation
Telefon:06571 174060
Telefax:
https://vindex-datenschutz.de/
info@vindex-datenschutz.de
Externer Datenschutzbeauftragter
Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit
  • Ausbildung:
    • Handwerksmeister für Informationstechnik
    • Betriebswirt für Informationstechnik
    • Führungsausbildung im Katastrophenschutz und Krisenmanagement
    • externer Datenschutzbeauftragter (ITK Service)
    • Datenschutzbeauftragter
    • Zusatzausbildung:
      BSI Grundschutz ISMS nach ISO 27001

  • Berufserfahrung:
    • 29 Jahre Geschäftsführender Gesellschafter eines IT-Systemhauses

  • Lehrtätigkeiten:
    • Meisterschule im ÜAZ Wittlich (IHK Trier)
      Fachbereich: Ausbildereignung (AEVO)
    • Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz
      Fachbereich: Führung & Kommunikation
    • Institut Netzwerk Integrierte Wirtschaftsförderung (NIW)
      Region: Unternehmerschule Wittlich
      Fachbereich: Medien, IT-Strategie, Datenschutz

  • Verbände/Mitgliedschaften:
    • Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
    • Wirtschaftskreis Bernkastel-Wittlich e.V. (2. Vorsitzender)
    • DSB Network

  • Auszeichnungen:
    • Im November 2009 erhielt das Unternehmen die Ehrenurkunde „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" von der IHK Trier für hervorragendes und kontinuierliches Engagement in der beruflichen Ausbildung.

23.09.2026 Google muss 403 Mio. € wegen DSGVO-Verstößen zahlen
Google hat eine Geldbuße von 403 Millionen Euro von der irischen Datenschutzkommission (DPC) erhalten. Die Behörde sah Verstöße gegen die DSGVO bei der Verarbeitung von Standortdaten in den Funktionen „Web- und App-Aktivität", „Standortverlauf" und „Standortgenauigkeit" zwischen Mai 2018 und Februar 2020. Nutzer wurden nicht hinreichend transparent über Art und Umfang der Datennutzung informiert. Google muss zudem innerhalb von sechs Monaten die Datenverarbeitung an die Vorgaben anpassen. Es ist bereits die zweite große Strafe gegen den Konzern in diesem Jahr – im Juli folgten 890 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Digitalmarktregeln.
23.09.2026 EU will Social Media für Unter-13-Jährige verbieten
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der den Zugang zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren verbieten soll. Für 13- bis 15-Jährige sind nur noch stark eingeschränkte Konten mit elterlicher Kontrolle und maximal einer Stunde Nutzungsdauer pro Tag vorgesehen. Plattformen müssen Altersverifikation einführen und riskieren bei Verstößen Bußgelder von bis zu 6% des weltweiten Umsatzes. Datenschützer warnen jedoch, dass flächendeckende Altersprüfungen die Anonymität im Netz gefährden und neue Datenschutzrisiken schaffen könnten. Der Vorschlag muss noch mit EU-Ländern und Parlament verhandelt werden.
23.09.2026 EU prüft lockerere Regeln für KI-Datennutzung
Im Rahmen des „Digital Omnibus"-Pakets diskutiert die EU, die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Entwicklung und -Betrieb künftig über das „legitime Interesse" (Art. 6 Abs. 1f DSGVO) zu erlauben. Das würde bedeuten, dass Unternehmen wie OpenAI, Meta oder Google Daten ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeiten dürften. Die digitale Rechte-Organisation NOYB spricht von einer „digitalen Enteignung" und warnt vor einem „Daten-Landgrab" zugunsten von Tech-Konzernen. Deutschland unterstützt eine besonders weitgehende Variante, die KI-Training pauschal als legitimes Interesse einstufen würde. Der Vorschlag befindet sich noch in Verhandlung; die aktuelle DSGVO gilt weiterhin unverändert.
15.09.2026 Datenschutzbehörden planen Entscheidungsdatenbank
Vom 3. bis 5. September 2026 fand die vierte Strategieklausur der Datenschutzkonferenz (DSK) in Speyer statt. Im Fokus standen die strategische Ausrichtung der Aufsichtsbehörden und der Schutz der Privatsphäre in der digitalen Transformation – gerade vor dem Hintergrund aktueller Cyberangriffe wie auf die Berliner Verwaltung. Die DSK will künftig eine strukturierte Entscheidungsdatenbank aufbauen, um mehr Orientierung und Transparenz zu schaffen. Dafür braucht es jedoch eine Institutionalisierung der DSK mit eigener Geschäftsstelle. Zudem wurden Modelle für verbindlichere Mehrheitsentscheidungen und ein innerstaatliches One-Stop-Shop-Verfahren diskutiert.
15.09.2026 Hacker veröffentlichen Daten der Berliner Verwaltung
Die Ransomware-Gruppe „Rhysida“ bekannte sich im September 2026 zum Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung. Nach Ablauf der Lösegeldfrist veröffentlichten die Angreifer rund 1,4 Millionen gestohlene Dateien. Darunter befinden sich Personal- und Disziplinarakten, Passwörter im Klartext, IBANs, E-Mail-Adressen, Gerichtsdokumente und möglicherweise sogar Dokumente mit Staatsgeheimnissen. Als Einfallstor gilt die Bezirksverwaltung Berlin-Mitte. Der Vorfall unterstreicht die hohe Relevanz von IT-Sicherheit und Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung.
15.09.2026 EU stellt ChatGPT unter verschärfte Aufsicht
Die Europäische Kommission hat ChatGPT als „sehr große Suchmaschine“ nach dem Digital Services Act (DSA) eingestuft. Seit 31. August 2026 gelten damit strengere Transparenz- und Risikobewertungspflichten. Die EU will insbesondere prüfen, ob das System Minderjährige gefährdet, Wahlen beeinflussen oder verbotene Inhalte verbreiten könnte. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Parallel wurden auch Reddit und Roblox als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft. Der Schritt zeigt, wie KI-Systeme zunehmend in den Fokus der digitalen Regulierung rücken.


15.09.2026 VG Düsseldorf: IP-Adresse reicht nicht als Beweis
In einem Urteil vom Juli 2026 bestätigte das VG Düsseldorf eine Verwarnung wegen unerlaubter Werbe-E-Mails. Das Unternehmen konnte die Einwilligung des Betroffenen nicht ausreichend nachweisen: E-Mail-Adresse und IP-Protokollierung allein belegten weder die Identität noch den Inhalt der Einwilligung. Das Gericht forderte stattdessen die Vorlage des konkreten Einwilligungstextes, des Anmeldeprozesses und der Bestätigungsmail. Für die Praxis heißt das: Double-Opt-in muss lückenlos dokumentiert werden – technische Metadaten allein genügen nicht.
15.09.2026 Risiko durch externe Links in Microsoft 365
Externe Freigaben in SharePoint und OneDrive bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Werden Links anonym („Jeder mit dem Link“) freigegeben, können personenbezogene Daten unkontrolliert weitergegeben werden. Die Aufsichtsbehörden empfehlen daher authentifizierte Gastkonten, zeitliche Begrenzungen, Mehr-Faktor-Authentifizierung, Zugriffskontrollen und Audit-Logs. Vor jeder Freigabe müssen Rechtsgrundlage, Zweckbindung und mögliche Drittlandübermittlungen geprüft werden. Klare Richtlinien und Schulungen helfen, die Balance zwischen Zusammenarbeit und Datensicherheit zu finden.
15.09.2026 Meta-Brillen kaum rechtssicher nutzbar
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, hat in einem 53-seitigen Abschlussbericht (10.09.2026) die Ray-Ban Meta Wayfarer geprüft. Ergebnis: Die Brille ist kaum von einer normalen Sonnenbrille zu unterscheiden, ermöglicht aber heimliches Filmen und Fotografieren. Die einzige Warnfunktion – eine kleine LED am Brillenrand – sei bei Sonnenlicht praktisch unsichtbar und leuchtet bei KI-Abfragen teils gar nicht. Da Betroffene im öffentlichen Raum nicht zuverlässig erkennen können, dass sie aufgezeichnet werden, sei eine informierte Einwilligung kaum möglich. Die Haushaltsausnahme der DSGVO greife hier nicht. Nutzer könnten selbst zu Verantwortlichen werden, besonders wenn Aufnahmen an Meta zur KI-Schulung fließen. Eine rechtssichere Alltagsnutzung hält die Behörde für kaum realisierbar.

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